Kinderzuschlag 2020 – Alle Infos auf einen Blick

Änderungen ab 2020

Seit 01.01.2020 gelten für den Kinderzuschlag neue Vorraussetzungen. Deshalb können jetzt mehr Familien als jemals zuvor den KiZ beantragen.

  • Statt einem kompletten Verlust wird der Kinderzuschlag bei steigendem Einkommen jetzt langsam abgebaut.
  • Es gibt keine feste Einkommensgrenze mehr.
  • Die Anrechnung des Elterneinkommens sinkt von 50% auf 45%.

Vorraussetzungen für den Kinderzuschlag

  1. Das Kind lebt im gleichen Haushalt, ist nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft.
  2. Man erhält Kindergeld für das Kind.
  3. Das Bruttoeinkommen beträgt für Paare gemeinsam mindestens 900€ monatlich und bei Alleinerziehenden mindestens 600€ monatlich.
  4. Ohne Wohngeld oder Kinderzuschlag reicht das monatliche Einkommen nicht für den Unterhalt der Familie.

Höhe und Auszahlung

Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind berechnet. Maximal sind es 185€ mtl. pro Kind. Bei mehreren Kindern kann der Gesamtbetrag höher sein. Kindergeld und Kinderzuschlag werden immer am gleichen Tag ausbezahlt.

Kinderzuschlag berechnen

Mit dem Kinderzuschlag-Lotse könnt ihr berechnen, ob ein Anspruch besteht.

Kinderzuschlag-Workshop

Solltet ihr Hilfe beim Beantragen des Kinderzuschlags benötigen, kann ich euch meine Unterstützung im Rahmen eines Sonder-Workshops anbieten. Feste Gebühr sind 100€ pro Familie.