
Kinderzuschlag 2020 – Alle Infos auf einen Blick
Änderungen ab 2020
Seit 01.01.2020 gelten für den Kinderzuschlag neue Vorraussetzungen. Deshalb können jetzt mehr Familien als jemals zuvor den KiZ beantragen.
- Statt einem kompletten Verlust wird der Kinderzuschlag bei steigendem Einkommen jetzt langsam abgebaut.
- Es gibt keine feste Einkommensgrenze mehr.
- Die Anrechnung des Elterneinkommens sinkt von 50% auf 45%.
Vorraussetzungen für den Kinderzuschlag
- Das Kind lebt im gleichen Haushalt, ist nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft.
- Man erhält Kindergeld für das Kind.
- Das Bruttoeinkommen beträgt für Paare gemeinsam mindestens 900€ monatlich und bei Alleinerziehenden mindestens 600€ monatlich.
- Ohne Wohngeld oder Kinderzuschlag reicht das monatliche Einkommen nicht für den Unterhalt der Familie.
Höhe und Auszahlung
Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind berechnet. Maximal sind es 185€ mtl. pro Kind. Bei mehreren Kindern kann der Gesamtbetrag höher sein. Kindergeld und Kinderzuschlag werden immer am gleichen Tag ausbezahlt.
Kinderzuschlag berechnen
Mit dem Kinderzuschlag-Lotse könnt ihr berechnen, ob ein Anspruch besteht.
Kinderzuschlag-Workshop
Solltet ihr Hilfe beim Beantragen des Kinderzuschlags benötigen, kann ich euch meine Unterstützung im Rahmen eines Sonder-Workshops anbieten. Feste Gebühr sind 100€ pro Familie.