Was benötigen wir für die Berechnung eures Elterngelds?

Damit wir die wichtige Berechnung der Elterngeldhöhe unkompliziert aber richtig machen können, solltet ihr in Vorbereitung auf unseren ersten Termin bitte die notwendigen Lohnabrechnungen vorbereiten und euch die richtigen Werte schon markieren.

Welche Abrechnungen werden benötigt?

  • Mama Angestellt:
    12 Lohnabrechnungen vor Beginn des Mutterschutzes
    Beispiel: Mutterschutzbeginn 18.Juni -> 12 Lohnabrechnungen bis einschließlich Mai
  • Mama Beamte:
    12 Lohnabrechnungen vor dem Entbindungsmonat
    Beispiel: Entbindungstag 12. Oktober -> 12 Lohnabrechnungen bis einschließlich September
  • Mama Selbstständig (egal ob neben- oder hauptberuflich):
    12 Lohnabrechnungen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt bzw. vor Mutterschutzbeginn
    Beispiel: Entbindungstag 05. April 2020 -> 12 Lohnabrechnungen Jan – Dez 2019
  • Papa Angestellt oder Beamter:
    12 Lohnabrechnungen vor dem Entbindungsmonat
    Beispiel: Entbindungstag 12. Oktober -> 12 Lohnabrechnungen bis einschließlich September
  • Papa Selbstständig (egal ob neben- oder hauptberuflich):
    12 Lohnabrechnungen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt
    Beispiel: Entbindungstag 05. April 2020 -> 12 Lohnabrechnungen Jan – Dez 2019

 

Welche Werte aus den Abrechnungen brauchen wir?

Es dreht sich beim Elterngeld alles um das Steuerbrutto. Steuerfreie Einkünfte werden nicht berücksichtigt. Genauso wie Einmalzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld, sowie Tantiemen etc.).

Deshalb brauchen wir im Regelfall einen bestimmten Wert auf eurer Lohnabrechnung, und zwar das laufende Steuerbrutto. Weil das nicht immer sofort erkennbar ist, haben wir euch eine Bildergalerie gebaut, wo wir den jeweiligen Wert markiert haben.